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   BGH, 19.01.1951 - I ZR 53/50   

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https://dejure.org/1951,146
BGH, 19.01.1951 - I ZR 53/50 (https://dejure.org/1951,146)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1951 - I ZR 53/50 (https://dejure.org/1951,146)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1951 - I ZR 53/50 (https://dejure.org/1951,146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 83
  • NJW 1951, 402
  • MDR 1951, 284
  • DB 1951, 304
  • JR 1951, 372
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 13.12.1912 - VII 228/12

    Unfallversicherung; Allgemeine Versicherungsbedingungen

    Auszug aus BGH, 19.01.1951 - I ZR 53/50
    Die Rechtsprechung zur Geltung allgemeiner typischer Vertragsbestimmungen geht zurück auf eine ältere Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 81, 117), die zum ersten Mal die Revisibilität solcher normativer Vertragsbedingungen feststellte, die als allgemeine Norm in gleichem Sinne eine Vielheit anderer bereits bestehender wie auch künftig abzuschliessender Vertragsverhältnisse beherrschen sollen.
  • RG, 10.12.1924 - V B. 27/24

    Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 19.01.1951 - I ZR 53/50
    Nach anfänglichem Schwanken (z.B. RGZ 103, 85 und RGZ 109, 305; RG JurW 31, 1958) wurde dieser Gedanke weiter entwickelt, und es kam schliesslich in der grundlegenden Entscheidung des VII. Zivilsenats vom 31. Januar 1941 (DR 41, 1211) zum klaren Ausdruck, dass sich der Abschluss von Verträgen, die unter Bezugnahme auf oft sehr umfangreiche Geschäftsbedingungen geschlossen werden, kaum noch als eine echte vertragliche Vereinbarung all dieser den Vertragsinhalt bildenden Regelungen darstellt.
  • BGH, 22.01.1954 - I ZR 34/53

    Abtretung eines Befreiungsanspruchs

    Der KVO kommt zwar nur die Bedeutung einer allgemein festgelegten Vertragsgrundlage zu; sie wird erst dadurch wirksam, dass die Parteien des Beförderungsvertrages sich ihr unterwerfen (BGHZ 1, 85 [BGH 19.01.1951 - I ZR 53/50] ; 6, 146) [BGH 29.04.1952 - I ZR 173/51] .
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei

    Da somit die Bedeutung dieser Klausel über den hier zu entscheidenden Streitfall hinausgeht, kann das Revisionsgericht frei nachprüfen, ob das Berufungsgericht den Sinngehalt der Bestimmung nach objektiven Maßstäben, losgelöst von der zufälligen Gestaltung des Einzelfalles und den individuellen Vorstellungen der Vertragsparteien, unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise richtig ermittelt hat (BGHZ 1, 83; 7, 365; BGH VersR 1951, 79; 1953, 161; NJW 1952, 657 u.a.m.).
  • BGH, 23.05.1951 - II ZR 71/50

    Vermietung von Baugeräten. Mieterhaftung

    Insofern wird man im Anschluss an das Reichsgericht (DR 1941, 1211) von einer "Unterwerfung unter eine fertig bereitliegende Rechtsordnung" sprechen müssen (ebenso BGHZ 1, 83 [86]), deren Inhalt und Bestand von dem Willen der Parteien unabhängig ist.
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